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Vertragliche Vereinbarung zwischen der Schule und Think.com

In dieser vertraglichen Vereinbarung mit der Schule („Vereinbarung“) sind die Bedingungen dargelegt, die die Teilnahme der im Registrierungsformular angegebenen Schule, des Ministeriums, des Schulverbands, des Schulbezirks oder einer dritten Organisation („Schule“) an Think.com („Think.com“) regeln. Die Oracle Education Foundation behält sich das Recht vor, eine Registrierung abzulehnen. Die Schule und die Oracle Education Foundation („Stiftung“) kommen wie folgt überein:

1. Vor Nutzung von Think.com durch die einzelnen Schüler holt die Schule das schriftliche elterliche („Eltern“ im Sinne von Eltern oder Erziehungsberechtigte) Einverständnis zur Nutzung von Think.com und die elterliche Anerkennung von und Zustimmung zu den Datenschutzhinweisen und Nutzungsbedingungen von Think.com ein, indem sie einen Elternteil zur Unterzeichnung der unter http://think.com/support/docs/ verfügbaren Einverständniserklärung auffordert. Die Schule holt außerdem weitere elterliche Einverständniserklärungen ein, die von der Stiftung von Zeit zu Zeit angefordert werden. Die Schule ist verantwortlich für die Führung aller Unterlagen über das elterliche Einverständnis, einschließlich der unterzeichneten Einverständniserklärungen.

2. Die Schule ernennt eine Lehrkraft oder ein anderes Mitglied des Kollegiums als Think.com-Administrator der Schule („Think.com-Administrator“). Der Think.com-Administrator verwaltet die Teilnahme der Schule an Think.com und dient als zentraler Ansprechpartner für die Stiftung. Die Schule teilt der Stiftung bestimmte Kontakt- und andere Registrierungsinformationen für den Think.com-Administrator mit [wie in den Registrierungsformularen von Think.com gefordert] (die „Registrierungsinformationen“). Die Schule erklärt und gewährleistet mit der Registrierung und der Bereitstellung der Registrierungsinformationen für die Stiftung Folgendes: (a) Die Registrierungsinformationen sind wahr, fehlerfrei, aktuell und vollständig, und (b) die Schule verwaltet die Registrierungsinformationen und aktualisiert sie unverzüglich, um sie wahr, fehlerfrei, aktuell und vollständig zu halten. Wenn die Schule Daten bereitstellt, die unwahr, fehlerhaft, veraltet oder unvollständig sind, oder wenn für die Stiftung hinreichende Verdachtsgründe bestehen, dass diese Daten unwahr, fehlerhaft, veraltet oder unvollständig sind, ist die Stiftung berechtigt, den Zugang der Schule zu Think.com vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren und jegliche aktuelle oder zukünftige Nutzung von Think.com zu verweigern. Die Schule erkennt an und stimmt zu, dass die Stiftung ein Recht darauf hat, dass die von der Schule zur Verfügung gestellten Registrierungsinformationen zuverlässig sind.

3. Die Schule ist für das Verhalten aller Benutzer von Think.com verantwortlich, denen sie Accounts einrichtet („Benutzer“"); dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Mitarbeiter, Administratoren, Lehrkräfte und Schüler. Die Schule und ihre Benutzer müssen die Nutzungsbedingungen einhalten, die in Think.com unter http://think.com/support/docs/ abgelegt sind. Es liegt in der Verantwortung der Schule, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch die Benutzer sicherzustellen. Insofern geht die Schule die Nutzungsbedingungen mit den Benutzern durch und schult sie regelmäßig in der ordnungsgemäßen Nutzung von Think.com und in der angemessenen Netiquette; dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Schulungen zum Schutz von Rechten an geistigem Eigentum und Sicherheitsschulungen. Die Schule bietet den Benutzern außerdem weitere Schulungen an, die die Stiftung von Zeit zu Zeit angemessenerweise anfordern kann. Die Schule benachrichtigt die Stiftung, wenn sie glaubt, dass gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird; hierzu verwendet sie das Feedback-Werkzeug, das über den Link „Support“ auf jeder Webseite von Think.com aufgerufen werden kann.

4. Die Schule ist verantwortlich für die Vermittlung bei Streitfällen zu von Benutzern abgelegten Inhalten („Inhalte“). Bei der Vermittlung in diesen Streitfällen richtet sich die Schule nach der aktuellen Version der Vermittlungsrichtlinie, die auf der Think.com-Dokumentenseite (http://think.com/support/docs/) zur Verfügung steht, und arbeitet zur Beilegung von Streitfällen zu Inhalten mit anderen Mitgliedern der Gemeinschaft zusammen.

5. Die Schule ist verantwortlich für den Support und die Verwaltung von Benutzer-Accounts. Wenn ein Benutzer der Schule nicht mehr angehört, schließt die Schule unverzüglich den Account des Benutzers. Wenn die Schule Benutzer über längere Zeiträume hinweg (beispielsweise Ferien) nicht überwachen kann, trägt die Schule in den Schul-Einstellungen Feriendaten ein, damit Benutzer in diesen Zeiträumen nicht auf Think.com zugreifen können. Die Schule legt keine Accounts für Schüler an, die der Schule nicht mehr angehören.

6. Die Schule arbeitet bei Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit für Think.com in angemessener Weise mit der Stiftung zusammen. Die Stiftung holt die schriftliche Erlaubnis der Schule ein, bevor sie für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit bestimmtes Material veröffentlicht, das sich speziell auf die Teilnahme der Schule an Think.com bezieht.

7. Bereitstellung des Materials ohne Mängelgewähr

DIE IN THINK.COM ENTHALTENEN INHALTE, INFORMATIONEN ODER MATERIALIEN KÖNNEN VERALTET, UNVOLLSTÄNDIG, UNGENAU ODER ANDERWEITIG FEHLERHAFT SEIN UND DIE SCHULE UND DIE BENUTZER KÖNNEN SICH NICHT DARAUF BERUFEN. IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG WERDEN ALLE INHALTE, INFORMATIONEN UND MATERIALIEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG IN IRGENDEINER FORM BEREITGESTELLT. DIE STIFTUNG SCHLIESST HIERMIT JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG IM HINBLICK AUF THINK.COM AUS; DIES UMFASST DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

8. Einschränkung der Haftung

IN KEINEM FALL HAFTEN DIE STIFTUNG ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER IHRE VERWALTUNGSORGANE, GESCHÄFTSFÜHRER, MITARBEITER ODER VERTRETER FÜR UNMITTELBARE, MITTELBARE, ZU VERSCHÄRFTEM SCHADENERSATZ FÜHRENDE, KONKRETE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN AUS DEM VERLUST VON EINNAHMEN, GEWINNEN, DER NUTZUNG ODER VON DATEN, DIE DER SCHULE UND IHREN BENUTZERN ODER EINEM DRITTEN AUS VERTRAGLICHER ODER UNERLAUBTER HANDLUNG ENTSTANDEN SIND UND AUF DEN ZUGRIFF AUF ODER DIE NUTZUNG VON THINK.COM DURCH DIE SCHULE ODER IHRE BENUTZER ZURÜCKGEHEN.

9. Die Schule stellt die Stiftung und ihre verbundenen Unternehmen und ihre Verwaltungsorgane, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Vertreter frei von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten oder Aufwendungen, darunter auch angemessene Anwalts- und Rechtskosten, die sich aus dem Zugriff auf oder der Nutzung von Think.com durch die Schule oder ihre Benutzer ergeben.

10. Die Stiftung kann diese Vereinbarung, die Teilnahme der Schule an Think.com und die Nutzung von Think.com durch jegliche und alle Einzelpersonen jederzeit nach eigenem Ermessen beenden. Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die von ihrer Natur her fortbestehen sollten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Abschnitte 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13, bleiben nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft.

11. Die Einzelperson, die diese Vereinbarung annimmt, und die Schule erklären und gewährleisten, dass sie ohne Einschränkung zur Annahme dieser Vereinbarung und zur Vornahme oder Veranlassung aller Handlungen berechtigt sind, die durch diese Vereinbarung vorgesehen sind.

12. Diese Vereinbarung unterliegt materiellem und formellem deutschem Recht ohne Berücksichtigung seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung. Alle Streitigkeiten oder Forderungen, die sich zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden durch verbindliche schiedsrichterliche Entscheidung in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Abschnitts beigelegt bzw. befriedigt, vorausgesetzt, dass Klagen einer Partei auf Erwirkung einer angemessenen Wiedergutmachung oder eines Feststellungsbegehren bei zuständigen Gerichten eingereicht werden können. Jede Partei (a) stimmt unwiderruflich und vorbehaltlos der Gerichtsbarkeit für ein solches Verfahren zu und verzichtet auf jeden Einwand hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit der Klage gegen eine Person oder der Bestimmung des Ortes für die Durchführung eines solchen Verfahrens, und (b) verzichtet unwiderruflich und vorbehaltlos auf ihr Recht, Streitigkeiten von einem Richter und Schöffen verhandeln und entscheiden zu lassen, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Das Schiedsgerichtsverfahren und die Auswahl des oder der Schiedsrichter erfolgen nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der internationalen Handelskammer („ICC“). Wenn die Parteien sich nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen auf einen einzelnen Schiedsrichter einigen können, werden drei (3) Schiedsrichter eingesetzt, wobei von jeder Partei einer innerhalb von zehn (10) Tagen nach Ablauf des Zeitraums von sechzig (60) Tagen und ein dritter von den ersten beiden Schiedsrichtern innerhalb von zehn (10) Tagen danach ausgewählt wird. Der Schiedsrichter, der zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts ernannt wird, muss die englische Sprache fließend beherrschen und darf nicht die Nationalität einer der Parteien besitzen. Ort der Schiedsgerichtsbarkeit ist London, England. Der oder die Schiedsrichter sind berechtigt, Vermögensschadensersatz in Geld, Bewirkung der geschuldeten Leistung und Anspruch auf einstweilige Unterlassung zuzusprechen, können aber keinen verschärften Schadensersatz oder Schadensersatz mit Strafwirkung zusprechen, und die Parteien verzichten ausdrücklich auf jedes vorgebrachte Recht auf Schadensersatz dieser Art. Die Parteien schließen jegliches Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels zur Sache der Streitigkeit bei Gerichten aus. Das Urteil zum Schiedsspruch kann bei jedem Gericht eingetragen werden, das die Zuständigkeit für den Schiedsspruch, eine der Parteien oder ihr Vermögen besitzt. Alle Streitigkeiten zur Gültigkeit oder Wirksamkeit dieser Schiedsklausel oder daraus hervorgehender Schiedsverfahren unterliegen den Schiedsgesetzen des Schiedsortes.

Die Kosten des Schiedsverfahrens, aber nicht die Kosten der Parteien, werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen; vorausgesetzt die andere Partei trägt die gesamten Kosten des Verfahrens, wenn der oder die Schiedsrichter entscheiden, dass eine Partei im Verfahren obsiegt hat. In jedem Schiedsverfahren ist die erfolgreiche oder obsiegende Partei berechtigt, in angemessenem Umfang die Anwaltskosten und andere im Zusammenhang mit dem Verfahren entstandene Kosten ersetzt zu bekommen, zusätzlich zu weiterem Rechtsschutz, auf den diese Partei Anspruch hat. Sofern gesetzlich nicht anderweitig vorgeschrieben, behandeln die Parteien und der oder die Schiedsrichter alle Informationen oder Dokumente, die sie während des Schiedsgerichtsverfahrens erhalten haben, als vertraulich; dies gilt auch für die Beilegung der Streitigkeit.

13. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien zu ihrem Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und Abmachungen im Hinblick auf diesen Gegenstand. Jeder Verzicht auf eine oder Änderung oder Ergänzung einer Bedingung dieser Vereinbarung ist nur gültig, wenn sie von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien dieser Vereinbarung schriftlich vorgenommen und unterzeichnet oder online über Think.com angenommen wird.

Nutzungsbedingungen für Think.com

Datenschutzhinweise für Think.com

Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung: 1. Oktober 2005