Vertragliche Vereinbarung zwischen der Schule und
Think.com
In dieser vertraglichen
Vereinbarung mit der Schule („Vereinbarung“) sind die Bedingungen dargelegt,
die die Teilnahme der im Registrierungsformular angegebenen Schule, des
Ministeriums, des Schulverbands, des Schulbezirks oder einer dritten
Organisation („Schule“) an Think.com („Think.com“) regeln. Die Oracle Education
Foundation behält sich das Recht vor, eine Registrierung abzulehnen. Die Schule
und die Oracle Education Foundation („Stiftung“) kommen wie folgt überein:
1. Vor Nutzung von Think.com
durch die einzelnen Schüler holt die Schule das schriftliche elterliche
(„Eltern“ im Sinne von Eltern oder Erziehungsberechtigte) Einverständnis zur
Nutzung von Think.com und die elterliche Anerkennung von und Zustimmung zu den
Datenschutzhinweisen und Nutzungsbedingungen von Think.com ein, indem sie einen
Elternteil zur Unterzeichnung der unter http://think.com/support/docs/
verfügbaren Einverständniserklärung auffordert. Die Schule holt außerdem
weitere elterliche Einverständniserklärungen ein, die von der Stiftung von Zeit
zu Zeit angefordert werden. Die Schule ist verantwortlich für die Führung aller
Unterlagen über das elterliche Einverständnis, einschließlich der
unterzeichneten Einverständniserklärungen.
2. Die Schule ernennt eine
Lehrkraft oder ein anderes Mitglied des Kollegiums als Think.com-Administrator
der Schule („Think.com-Administrator“). Der Think.com-Administrator verwaltet
die Teilnahme der Schule an Think.com und dient als zentraler Ansprechpartner
für die Stiftung. Die Schule teilt der Stiftung bestimmte Kontakt- und andere
Registrierungsinformationen für den Think.com-Administrator mit [wie in den
Registrierungsformularen von Think.com gefordert] (die
„Registrierungsinformationen“). Die Schule erklärt und gewährleistet mit der
Registrierung und der Bereitstellung der Registrierungsinformationen für die
Stiftung Folgendes: (a) Die Registrierungsinformationen sind wahr, fehlerfrei,
aktuell und vollständig, und (b) die Schule verwaltet die
Registrierungsinformationen und aktualisiert sie unverzüglich, um sie wahr,
fehlerfrei, aktuell und vollständig zu halten. Wenn die Schule Daten
bereitstellt, die unwahr, fehlerhaft, veraltet oder unvollständig sind, oder
wenn für die Stiftung hinreichende Verdachtsgründe bestehen, dass diese Daten
unwahr, fehlerhaft, veraltet oder unvollständig sind, ist die Stiftung
berechtigt, den Zugang der Schule zu Think.com vorübergehend oder dauerhaft zu
deaktivieren und jegliche aktuelle oder zukünftige Nutzung von Think.com zu
verweigern. Die Schule erkennt an und stimmt zu, dass die Stiftung ein Recht
darauf hat, dass die von der Schule zur Verfügung gestellten
Registrierungsinformationen zuverlässig sind.
3. Die Schule ist für das
Verhalten aller Benutzer von Think.com verantwortlich, denen sie Accounts
einrichtet („Benutzer“"); dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf
Mitarbeiter, Administratoren, Lehrkräfte und Schüler. Die Schule und ihre
Benutzer müssen die Nutzungsbedingungen einhalten, die in Think.com unter http://think.com/support/docs/
abgelegt sind. Es liegt in der Verantwortung der Schule, die Einhaltung der
Nutzungsbedingungen durch die Benutzer sicherzustellen. Insofern geht die
Schule die Nutzungsbedingungen mit den Benutzern durch und schult sie
regelmäßig in der ordnungsgemäßen Nutzung von Think.com und in der angemessenen
Netiquette; dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Schulungen zum Schutz
von Rechten an geistigem Eigentum und Sicherheitsschulungen. Die Schule bietet
den Benutzern außerdem weitere Schulungen an, die die Stiftung von Zeit zu Zeit
angemessenerweise anfordern kann. Die Schule benachrichtigt die Stiftung, wenn
sie glaubt, dass gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird; hierzu verwendet
sie das Feedback-Werkzeug, das über den Link „Support“ auf jeder Webseite von
Think.com aufgerufen werden kann.
4. Die Schule ist verantwortlich
für die Vermittlung bei Streitfällen zu von Benutzern abgelegten Inhalten
(„Inhalte“). Bei der Vermittlung in diesen Streitfällen richtet sich die Schule
nach der aktuellen Version der Vermittlungsrichtlinie, die auf der
Think.com-Dokumentenseite (http://think.com/support/docs/)
zur Verfügung steht, und arbeitet zur Beilegung von Streitfällen zu Inhalten
mit anderen Mitgliedern der Gemeinschaft zusammen.
5. Die Schule ist verantwortlich
für den Support und die Verwaltung von Benutzer-Accounts. Wenn ein Benutzer der
Schule nicht mehr angehört, schließt die Schule unverzüglich den Account des
Benutzers. Wenn die Schule Benutzer über längere Zeiträume hinweg
(beispielsweise Ferien) nicht überwachen kann, trägt die Schule in den
Schul-Einstellungen Feriendaten ein, damit Benutzer in diesen Zeiträumen nicht
auf Think.com zugreifen können. Die Schule legt keine Accounts für Schüler an,
die der Schule nicht mehr angehören.
6. Die Schule arbeitet bei
Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit für Think.com in angemessener Weise
mit der Stiftung zusammen. Die Stiftung holt die schriftliche Erlaubnis der
Schule ein, bevor sie für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit bestimmtes
Material veröffentlicht, das sich speziell auf die Teilnahme der Schule an Think.com
bezieht.
7. Bereitstellung des
Materials ohne Mängelgewähr
DIE IN THINK.COM ENTHALTENEN
INHALTE, INFORMATIONEN ODER MATERIALIEN KÖNNEN VERALTET, UNVOLLSTÄNDIG, UNGENAU
ODER ANDERWEITIG FEHLERHAFT SEIN UND DIE SCHULE UND DIE BENUTZER KÖNNEN SICH NICHT
DARAUF BERUFEN. IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG WERDEN ALLE INHALTE,
INFORMATIONEN UND MATERIALIEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG IN
IRGENDEINER FORM BEREITGESTELLT. DIE STIFTUNG SCHLIESST HIERMIT JEGLICHE
AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG IM HINBLICK
AUF THINK.COM AUS; DIES UMFASST DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ODER
ZUSICHERUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
8. Einschränkung der Haftung
IN KEINEM FALL HAFTEN DIE STIFTUNG
ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER IHRE VERWALTUNGSORGANE, GESCHÄFTSFÜHRER,
MITARBEITER ODER VERTRETER FÜR UNMITTELBARE, MITTELBARE, ZU VERSCHÄRFTEM
SCHADENERSATZ FÜHRENDE, KONKRETE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN ODER
FÜR SCHÄDEN AUS DEM VERLUST VON EINNAHMEN, GEWINNEN, DER NUTZUNG ODER VON
DATEN, DIE DER SCHULE UND IHREN BENUTZERN ODER EINEM DRITTEN AUS VERTRAGLICHER
ODER UNERLAUBTER HANDLUNG ENTSTANDEN SIND UND AUF DEN ZUGRIFF AUF ODER DIE
NUTZUNG VON THINK.COM DURCH DIE SCHULE ODER IHRE BENUTZER ZURÜCKGEHEN.
9. Die Schule stellt die Stiftung
und ihre verbundenen Unternehmen und ihre Verwaltungsorgane, Geschäftsführer,
Mitarbeiter und Vertreter frei von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten,
Schäden, Verlusten oder Aufwendungen, darunter auch angemessene Anwalts- und
Rechtskosten, die sich aus dem Zugriff auf oder der Nutzung von Think.com durch
die Schule oder ihre Benutzer ergeben.
10. Die Stiftung kann diese
Vereinbarung, die Teilnahme der Schule an Think.com und die Nutzung von Think.com
durch jegliche und alle Einzelpersonen jederzeit nach eigenem Ermessen beenden.
Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die von ihrer Natur her
fortbestehen sollten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Abschnitte 6,
7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13, bleiben nach Beendigung oder Ablauf dieser
Vereinbarung in Kraft.
11. Die Einzelperson, die diese
Vereinbarung annimmt, und die Schule erklären und gewährleisten, dass sie ohne
Einschränkung zur Annahme dieser Vereinbarung und zur Vornahme oder
Veranlassung aller Handlungen berechtigt sind, die durch diese Vereinbarung
vorgesehen sind.
12. Diese Vereinbarung unterliegt
materiellem und formellem deutschem Recht ohne Berücksichtigung seiner
kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über den internationalen Warenkauf findet auf diese Vereinbarung keine
Anwendung. Alle Streitigkeiten oder Forderungen, die sich zwischen den Parteien
im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden durch verbindliche
schiedsrichterliche Entscheidung in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses
Abschnitts beigelegt bzw. befriedigt, vorausgesetzt, dass Klagen einer Partei
auf Erwirkung einer angemessenen Wiedergutmachung oder eines
Feststellungsbegehren bei zuständigen Gerichten eingereicht werden können. Jede
Partei (a) stimmt unwiderruflich und vorbehaltlos der Gerichtsbarkeit für ein
solches Verfahren zu und verzichtet auf jeden Einwand hinsichtlich der
gerichtlichen Zuständigkeit der Klage gegen eine Person oder der Bestimmung des
Ortes für die Durchführung eines solchen Verfahrens, und (b) verzichtet
unwiderruflich und vorbehaltlos auf ihr Recht, Streitigkeiten von einem Richter
und Schöffen verhandeln und entscheiden zu lassen, sofern in dieser
Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Das Schiedsgerichtsverfahren und
die Auswahl des oder der Schiedsrichter erfolgen nach der Vergleichs- und
Schiedsgerichtsordnung der internationalen Handelskammer („ICC“). Wenn die
Parteien sich nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen auf einen einzelnen
Schiedsrichter einigen können, werden drei (3) Schiedsrichter eingesetzt, wobei
von jeder Partei einer innerhalb von zehn (10) Tagen nach Ablauf des Zeitraums
von sechzig (60) Tagen und ein dritter von den ersten beiden Schiedsrichtern
innerhalb von zehn (10) Tagen danach ausgewählt wird. Der Schiedsrichter, der
zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts ernannt wird, muss die englische Sprache
fließend beherrschen und darf nicht die Nationalität einer der Parteien
besitzen. Ort der Schiedsgerichtsbarkeit ist London, England. Der oder die
Schiedsrichter sind berechtigt, Vermögensschadensersatz in Geld, Bewirkung der
geschuldeten Leistung und Anspruch auf einstweilige Unterlassung zuzusprechen,
können aber keinen verschärften Schadensersatz oder Schadensersatz mit
Strafwirkung zusprechen, und die Parteien verzichten ausdrücklich auf jedes
vorgebrachte Recht auf Schadensersatz dieser Art. Die Parteien schließen
jegliches Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels zur Sache der Streitigkeit bei
Gerichten aus. Das Urteil zum Schiedsspruch kann bei jedem Gericht eingetragen
werden, das die Zuständigkeit für den Schiedsspruch, eine der Parteien oder ihr
Vermögen besitzt. Alle Streitigkeiten zur Gültigkeit oder Wirksamkeit dieser
Schiedsklausel oder daraus hervorgehender Schiedsverfahren unterliegen den
Schiedsgesetzen des Schiedsortes.
Die Kosten des Schiedsverfahrens,
aber nicht die Kosten der Parteien, werden von den Parteien zu gleichen Teilen
getragen; vorausgesetzt die andere Partei trägt die gesamten Kosten des
Verfahrens, wenn der oder die Schiedsrichter entscheiden, dass eine Partei im
Verfahren obsiegt hat. In jedem Schiedsverfahren ist die erfolgreiche oder
obsiegende Partei berechtigt, in angemessenem Umfang die Anwaltskosten und andere
im Zusammenhang mit dem Verfahren entstandene Kosten ersetzt zu bekommen,
zusätzlich zu weiterem Rechtsschutz, auf den diese Partei Anspruch hat. Sofern
gesetzlich nicht anderweitig vorgeschrieben, behandeln die Parteien und der
oder die Schiedsrichter alle Informationen oder Dokumente, die sie während des
Schiedsgerichtsverfahrens erhalten haben, als vertraulich; dies gilt auch für
die Beilegung der Streitigkeit.
13. Diese Vereinbarung stellt die
gesamte Vereinbarung der Parteien zu ihrem Gegenstand dar und ersetzt alle
vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und Abmachungen im
Hinblick auf diesen Gegenstand. Jeder Verzicht auf eine oder Änderung oder
Ergänzung einer Bedingung dieser Vereinbarung ist nur gültig, wenn sie von
bevollmächtigten Vertretern beider Parteien dieser Vereinbarung schriftlich
vorgenommen und unterzeichnet oder online über Think.com angenommen wird.
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Datenschutzhinweise für Think.com
Datum des Inkrafttretens der
Vereinbarung: 1. Oktober 2005